Das Kompaktseminar (Teil 1 am 05.12. von 10:00 - 11:00 Uhr und 2 am 12.12. von 10:00 - 11:30 Uhr) gibt eine Einführung in die Themen Urheberschutz von Computerprogrammen und Software, computerimplementierte Erfindungen, „Künstliche Intelligenz „KI“ und deren Patentierbarkeit sowie Open-Source-Software.
Inhaltlich werden den Teilnehmenden verschiedene Konstellationen von Urhebergemeinschaften und Bearbeiterurheberschaften mit den Rechten und Pflichten der Programmierenden vorgestellt.
Weiterhin werden Aspekte der Lizenzierbarkeit, Schutzfähigkeit und Marktfähigkeit sowie unterschiedliche Lizenz- und Verwertungsmodelle aufgezeigt. Dabei werden ebenfalls Copyleft-Effekte und mögliche Haftungsrisiken beleuchtet. Hier sind insbesondere die Rechtssicherheit und eine geeignete Lizenzierung der Anwendung für eine erfolgreiche Verwertung von großer Bedeutung und zwingend erforderlich.
Inhalte:
Urheberrecht (Teil 1)
- Entstehen des Urheberschutzes bei Computerprogrammen
- Rechte des Urhebers und des Erwerbers
- Programmierer als Urheber
- Urheberschaften im Bereich der Programmierung
- Open-Source-Prinzip aus rechtlicher Sicht
Software (Teil 2)
- Open-Source-Software
- Copyleft-Effekt / Haftungsrisiken
- Quelloffene Software / freie Software
- Ist „KI“ patentierbar?
- Softwarelizenzmodelle
- Software im Produkt / Verwertbarkeit
Infos zur Veranstaltung:
Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.
Da die HHU Mitglied im Verbund NRW Hochschul-IP ist, ist die Teilnahme kostenfrei. Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.
Die Anmeldung ist bis zum 28.11.2023 möglich: Anmeldung bei PROvendis